1. Allgemeines

Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten durch Auftragserteilung als durch den Besteller angenommen. Sie sind gültig für die laufende und zukünftige Geschäftsverbindung, auch bei telefonischen Bestellungen. Abweichende Bestimmungen müssen schriftlich bestätigt werden. Soweit nichts besonderes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Grundsätzlich werden Schadenersatzansprüche auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

 

2. Angebot und Vertragsabschluss:

Angebote und Preise sind freibleibend, Verkauf von Waren an andere bleibt vorbehalten. Sämtliche Preise verstehen sich in EURO ohne Mehrwertsteuer ab Lager des Verkäufers ausschließlich Verpackung, Versand- und Versicherungskosten. Die Berechnung erfolgt jeweils zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen. Texte und Abbildungen in Katalogen gelten nur als annähernd und Änderungen in Konstruktion und Material im Zuge technischen Fortschritts, sowie Irrtümer einschließlich Druckfehler bleiben uns ausdrücklich vorbehalten. Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot, sofern sich aus der Bestellung oder den sonstigen Vereinbarungen nichts anderes ergibt. Unsere Annahme kann entweder schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.

3. Lieferfristen

Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik und unverschuldete, erhebliche Betriebsstörungen verändern Liefertermine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

4. Versand und Verpackung

Sind von uns keine anderen Bedingungen genannt, so verstehen sich unsere Preise ab Lager ausschließlich Verpackung. Bei portofreier Auslieferung. z. B. im Post- und Expressversand werden die ausgelegten Versandspesen mit den Verpackungskosten in Rechnung gestellt. Der Versand geschieht auf Rechnung und Gefahr des Empfängers und mangels besonderer Vorschrift nach unserem freien Ermessen ohne Gewähr für den raschesten und billigsten Weg. Bei Versand durch unsere firmeneigenen Fahrzeuge werden dem Käufer anteilig Anfuhrkosten pro Lieferung in Rechnung gestellt. Bei Versand durch andere Frachtführer werden die tatsächlich entstandenen Versandkosten berechnet. Der Empfang der Ware ist dem jeweiligen Überbringer zu bestätigen, offene Mängel müssen unverzüglich reklamiert werden. Versandstücke ohne Versandetikett sind nicht ordnungsgemäß. Für verzögerte Lieferungen, verursacht durch Verschulden der Bahn oder Spediteure, sowie für Verluste, Beschädigungen usw. während des Transportes haften wir nicht.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Die Rechnungsbeträge sind zu den auf der Vorderseite der Rechnung genannten Bedingungen gerechnet seit Rechnungszugang oder, wenn dies später erfolgt, seit Lieferung, auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen.

Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen uns und dem Käufer zulässig. Anderweitige Kürzungen werden von uns nicht anerkannt.

Bei Bestellungen über den Web-Shop gelten die dort vereinbarten Bedingungen. Ist bei der Abbuchung mittels Lastschrift kein oder ein nicht ausreichendes Guthaben auf dem Konto, so erheben wir eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von € 10,00.

Bei Rechnungsbeträgen unter € 50,00 behalten wir uns die Berechnung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von E 5,00 für Kleinstaufträge vor.

Der Käufer kommt in Verzug wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungszugang und Erhalt der Lieferung die Zahlung leistet.

Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzugszinsen und Mahngebühren bleibt vorbehalten. Wird eine Rechnung bei Fälligkeit nicht bezahlt, so werden etwaige noch offen stehende Rechnungen sofort fällig. Für noch ausstehende Lieferungen können wir Vorkasse oder Nachnahme verlangen.

Für Mahnungen werden pro Mahnstufe € 5,00 in Rechnung gestellt.

Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Unsere Vertreter bzw. Auslieferer sind nur zum Inkasso berechtigt, falls diese eine von uns unterschriebene Vollmacht haben. Mündliche Abmachungen haben nur dann Gültigkeit, wenn diese ausdrücklich schriftlich von uns bestätigt sind.

An unbekannte Besteller erfolgt die Lieferung nur gegen Vorauskasse oder Nachnahme.

6. Beanstandungen, Gewährleistung, Schadensersatz

6.1 Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so können erkennbare Mängel nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware durch eingeschriebenen Brief geltend gemacht werden. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung gerügt werden. Aber auch Mängelrügen wegen versteckter Mängel können wir nur anerkennen, wenn diese spätestens 2 Monate nach Warenversand bei uns eingehen.

6.2 Die Ansprüche wegen Mängeln sind nach unserer Wahl auf Beseitigung des Mangels durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Besteller das Recht, nach seiner Wahl zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht des Bestellers, wegen sonstiger Pflichtverletzungen des Lieferers vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt. Für die Verjährung der Gewährleistungsansprüche gelten die gesetzlich geregelten Mindestfristen.

6.3 Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Mangelfolgeschäden oder wegen der Verletzung sonstiger Pflichten sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Fall der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir nur für den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, außer es liegt eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vor. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

6.4 Ein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht (§§ 273, 320 BGB) steht dem Besteller nicht zu. Dies gilt nicht, wenn die Zurückbehaltung/Leistungsverweigerung auf einen Gegenanspruch gestützt wird, der unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder, wenn ein Gerichtsverfahren über diesen Gegenanspruch anhängig ist, dieses Entscheidungsreif ist.

6.5 Der Besteller ist nicht berechtigt, gegen etwaige Ansprüche von uns aufzurechnen. Dies gilt nicht, wenn mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufgerechnet wird.

 

7. Retouren

Die Rücknahme von verkaufter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. In Einzelfällen kann nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung die Zurücknahme von Waren vereinbart werden, Voraussetzung für die Annahme von Retouren ist, dass die Originalverpackung vollständig und unbeschädigt ist. Die Anlieferung der zurückgenommenen Waren erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers. Bei Retouren behalten wir uns die Berechnung von Bearbeitungsgebühren vor, mindestens in Höhe von 10 % des berechneten Preises. Sollte das Rechnungsdatum für die zurückgegebenen Waren länger als drei Monate zurückliegen, werden die derzeit gültigen Preise abzüglich 25 % gutgeschrieben Auf besonderen Wunsch beschaffte Waren sind grundsätzlich von Rücknahmen ausgeschlossen.

8. Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen unser Eigentum und zwar erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf alle unsere Lieferungen, solange überhaupt noch eine Forderung unsererseits besteht. Wir sind, um den Eigentumsvorbehalt geltend zu machen, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Bearbeitung oder Verarbeitung von uns gelieferter und in unserem Eigentum stehender Ware erfolgt stets in unserem Auftrag (§ 950 BGB), ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus entstehen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Besteller schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder neuen Gegenstand an uns ab und verwahrt diesen zum Zweck des Eigentumsübergangs mit kaufmännischer Sorgfalt für uns ohne eine eigene Besitzposition im Rechtssinne zu behalten. Der Besteller ist berechtigt, die von uns gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang im eigenen Namen und auf eigene Rechnung weiter zu veräußern. Veräußert der Besteller die von uns gelieferte Ware - gleich in welchem Zustand -, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen (einschl. Nebenforderungen) aus Warenlieferungen, die ihm aus der Veräußerung entstandenen Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung den Unterbestellern bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Unterbesteller erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert der uns gegebenen realisierbaren Sicherheiten unsere Lieferungsforderung insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. Der Besteller ist nicht berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware zu verpfänden oder an Dritte zur Sicherung zu übereignen. Wird die Vorbehaltsware von Dritten gepfändet, so ist der Besteller verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen.

 

9. Gerichtsstand

Unabhängig von Nationalität und Sitz des Käufers kommt für etwaige Auseinandersetzungen in jedem Falle ausschließlich bundesdeutsches Recht zur Anwendung. Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandvereinbarung nach §38 der Zivilprozessordnung vor, ist Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien Neuss.  Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftsitz zu verklagen.

10. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berühren nicht die Gültigkeit der übrigen. Hiermit verlieren alle bisherigen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ihre Gültigkeit.

 

   
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